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TBB-Roland Thiel GmbH   TBB-Roland Thiel GmbH

Edith-Stein-Ring 32               Zur Linde 9

D-26904 Börger                    D-01723 Kesselsdorf

Unsere Öffnungszeiten

Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr

          Fr. 08.00 - 13.00 Uhr

AGB`s

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1.Vertragsschluss

Für alle Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller unsere Bedingungen an.

Der Auftrag wird für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Lieferung verbindlich. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Zusagen von Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2.Angebote, Preise

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll, die gesondert berechnet werden, zuzüglich der bei Erteilung der Rechnung gültigen Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins nach dem Euroeinführungsgesetz, mindestens aber 6 %, p.a. zu fordern. Die Geltendmachung höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Wechsel und Schecks nehmen wir erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung. Wir übernehmen keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung etc. Sämtliche Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Unabhängig von der getroffenen Stundungsvereinbarung werden unsere Forderungen sofort fällig, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche seine Kreditwürdigkeit in Zweifel ziehen. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

3.Lieferung, Abnahme

Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers. Wir haften nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Soweit keine besondere Versandart vereinbart worden ist, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für die billigste Verfrachtung. Frachtauslagen sind uns zu erstatten.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf diesen über.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Fristen ist der Besteller verpflichtet, uns zur Lieferung eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und ist nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem dieser Annahmeverzug geriet.

Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen, Streiks), und die die termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir von unseren Zulieferern das für die Ausführung der Bestellung benötigte oder dort bestellte Material aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten. Schadenersatzansprüche jeder Art sind insoweit ausgeschlossen.

4.Verpackung

Die Ware wird, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise auf Kosten des Bestellers verpackt. Verpackung und Ladematerial wird, falls nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen. Im Falle der Rücknahme gehen die Frachtkosten zu Lasten des Käufers.

5.Gewährleistung, Gefahrübergang

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mangelhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet oder weiterveräußert werden. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die beanstandete Ware im Anlieferzustand an uns zurückzusenden.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Rücksendung mangelhafter Ware erfolgt nur dann auf unsere Kosten, wenn wir dem Besteller gegenüber innerhalb angemessener Frist keine abweichende Weisung erteilt haben. Retouren (Rücksendung bestellter, aber vom Besteller nicht benötigter Waren) bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Abweichungen der Lieferungen von Maß, Gewicht, Stärke, Güte, Menge und in der Oberflächenbeschaffenheit (z.B. Farbe) sind im Rahmen der marktüblichen Toleranzen und Fehlergrenzen zulässig. Die üblichen Abweichungen, insbesondere bei Belieferungen aus verschiedenen Herstellungsserien, gelten nicht als Mängel. Technische Angaben sind annähernd und ohne Gewähr. Bei Angaben über Tragkraft ist außerdem gleichmäßige Belastung vorausgesetzt.

Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

6.Sonstige Haftung

Außer den vorstehend geregelten Verzugs- und Gewährleistungansprüchen trifft uns keine Haftung, es sei denn, ein Schaden ist durch ein grobes Verschulden unsererseits oder durch eine gröbliche Verletzung von Hauptpflichten seitens unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden. Dies gilt insbesondere für alle Ansprüche wegen Verschuldens vor und bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und für Ansprüche aus Produzentenhaftung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährung der Ansprüche aus Produzentenhaftung entspricht der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 5.

7.Abnahmeverweigerung

Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller die Ware nicht annimmt, gehen zu seinen Lasten, ohne Rücksicht auf den Grund der Beanstandung. Wird die Ware von uns zurückgenommen, so trägt die Gefahr des Rücktransportes in Fällen der Besteller, auch wenn die Rücklieferung mit unseren Transportmitteln erfolgt.

8.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Besteller ist berechtigt, den Lieferungsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder weiter zu verkaufen. Diese Befugnis endet, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, ferner mit der Zahlungseinstellung des Bestellers oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern und dafür zu sorgen, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Ferner ist es ihm untersagt, Forderungen aus der Weitergabe unserer Gegenstände an Dritte abzutreten.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets von uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns eine genaue Aufstellung seiner Forderungen und Namen und Anschrift der Abnehmer zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Besteller bevollmächtigt uns, sobald er mit einer Zahlung in Verzug gerät, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Alle durch die Wiederinbetriebnahme - hierin liegt keine Rücktrittserklärung - des Liefergegenstandes entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu verwerten.

9.Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verpflichtungen ist Kesselsdorf.

Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder Personen des öffentlichen Rechts das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitz zu verklagen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks.

Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.